Rechtsprechung
BGH, 10.02.2011 - IX ZA 2/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Darlegung der notwendigen Gründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 234
Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Darlegung der notwendigen Gründe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Notanwaltes wegen Aussichtslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01
Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer …
Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZA 2/11
Zwar ist die Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach den hier maßgeblichen Grundsätzen der Prozesskostenhilfe auch dann unverschuldet, wenn die Partei erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einen Antrag auf Bestellung eines Notanwalts gestellt hat, dieser Mangel jedoch nicht auf ihrem Verschulden beruht und innerhalb der Frist des § 234 ZPO behoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180;… vom 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518 Rn. 13). - BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZA 2/11
Zwar ist die Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach den hier maßgeblichen Grundsätzen der Prozesskostenhilfe auch dann unverschuldet, wenn die Partei erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einen Antrag auf Bestellung eines Notanwalts gestellt hat, dieser Mangel jedoch nicht auf ihrem Verschulden beruht und innerhalb der Frist des § 234 ZPO behoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; vom 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518 Rn. 13).
- BSG, 23.11.2017 - B 5 R 216/17 B
Erwerbsminderungsrente; Grundsatzrüge; Divergenzrüge; Abweichung von einem …
Voraussetzung für die Beiordnung eines Notanwalts ist jedoch, dass der Beteiligte vor Ablauf der Beschwerdefrist nachweist, trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden zu haben (BSG Beschlüsse vom 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S - RdNr 2 mwN …sowie vom 11.6.2008 - B 8 SO 45/07 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 7 RdNr 5; BGH Beschlüsse vom 10.2.2011 - IX ZA 2/11 - RdNr 2 sowie vom 24.6.2014 - VI ZR 226/13 - RdNr 2 mwN; BFH Beschluss vom 11.10.2012 - VIII S 20/12 - RdNr 4).